Vereinsförderkasse PDF Drucken E-Mail

Übersicht "Förderkasse"


Hinweis: Die Teilnahme an der "Vereinsförderkasse" ist freiwillig! Die eingegangenen Gelder werden der Gemeinschaft zugeführt und kommen bei einem Vereinsfest, einem Trainingslager oder eine ähnlichen Veranstaltung allen Teilnehmern der Vereinsförderkasse zu Gute.

kleine Förderungen: 0,50 Euro

- mangelnde Hygiene (ungeschnittene Fuß- und Fingernägel, "stinkender" Karate-Gi)
- Trainingsverspätung (egal welche Gründe!)
- Verspätung zu „offiziellen“ Vereinsveranstaltungen & -versammlungen
- Ausrüstungsgegenstände & Zubehör nicht zum Training mitführen
- Ausrüstungsgegenstände & Zubehör im Dojo oder Umkleide liegen lassen
[Ausrüstungsgegenstände: Faustschützer (! pro Stück !), Karate-Gi-Jacke, Karate-Gi-Hose, Karate-Gi-Obi, Handtücher, Duschbad ect., Uhren, Taschentücher ect.]

mittlere Förderungen A: 1,- Euro

- unentschuldigtes Fehlen beim Training (! pro TE !, egal welche Gründe!)
- unentschuldigtes Fehlen bei „offiziellen“ Vereinsveranstaltungen *
- als Prüfling zu Kyu-Graden sein Prüfungsprogramm nicht (auswendig) kennen

mittlere Förderungen B: 3,- Euro

- siehe oben: ... nur mit vorhergehender Zusage zur Teilnahme
- Widersprechen von Traineranweisungen (insofern diese weder Ehre, Persönlichkeit noch Gesundheit verletzen)
- als Prüfling zu Dan-Graden sein Prüfungsprogramm nicht (auswendig) kennen

große Förderungen: 5,- Euro

- Verletzung des Trainingspartners aufgrund mangelnder Hygiene bzw. unkontrollierten Verhaltens
- Handy-Klingeln (egal in welcher Form) während des Trainings
- Prüfungen ohne vorhergehende Zustimmung des Trainers
- mutwilliges Beschädigen oder Zerstören von Vereinseigentum

sehr große Förderungen: 10,- Euro

- unentschuldigtes Fehlen des Trainers zum Training

 

* Vereinsveranstaltungen & -versammlungen sind: Lehrgänge, Schauvorführungen, Mitgliederversammlungen, vorangekündigte gesellige Abende u.a.

Beachte: "Förderschulden" sind ohne weiteres Auffordern so schnell wie möglich und persönlich zu begleichen. Werden "Förderschulden" nicht so schnell wie möglich beglichen, so fällt pro versäumter Förderungsbegleichungsmöglichkeit (TE, Vereinsevent) eine "Mahngebühr" von 0,50 Euro an.

Entschuldigungen vom Training online möglich unter der "Entschuldigungsseite", diese müssen allerdings mindestens 1 Tag vor dem Training erfolgen ... am gleichen Tag ist nur noch eine persönliche Entschuldigung beim Trainer möglich (Anruf Telefon [keine SMS] oder Anrufbeantworter), diese muss allerdings ebenfalls spätestens 40 Minuten vor dem Trainingsbeginn des Trainers erfolgen!!!

Basti: 0157-34010217

Sebastian Edelmann
1. Vorsitzender Jitoku-Do Halle e.V.
nach Beschluss MV 03.02.2010